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   OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 1/06   

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https://dejure.org/2006,13522
OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 1/06 (https://dejure.org/2006,13522)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.06.2006 - 2 KN 1/06 (https://dejure.org/2006,13522)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 2 KN 1/06 (https://dejure.org/2006,13522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer kommunalen Satzung über die Abfallentsorgung; Satzungskompetenz des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers bei Übertragung der Pflichten zur Entsorgung von Abfällen auf einen Dritten; Befreiung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers von seiner ...

  • Judicialis

    KrO SH § 4 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallentsorgung, Entsorgungspflicht, Pflichtenübertragung, Satzungskompetenz, Überlassungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • forumz.de (Kurzinformation)

    § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG und Überlassungspflichten

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 1/06
    Sie mag in Ausführungsbestimmungen, für die der Antragsgegner die Regelungskompetenz hat, für die Lesbarkeit und Verständlichkeit unerlässlich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695, 698), doch gilt das nicht für jene Bereiche, in denen mit der Aufgabenübertragung die Befugnis, eine Satzung zu erlassen, entfallen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05

    Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung,

    Die Durchführung der Entsorgung dieser Abfälle ist aus der öffentlichen Einrichtung des Antragsgegners ausgegliedert und richtet sich nicht nach den übrigen Bestimmungen der angegriffenen Satzung, sondern nach den "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der Abfallwirtschaftsgesellschaft ... mbH ...", auf die in § 3 Abs. 3 AS verwiesen wird (vgl. Urt. d. Senats v. 14.06.2006 - 2 KN 1/06 -).
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